Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ski- und Snowboardunterricht
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Ski- & Snowboardschule Sterzing – Outdoor Center und ihren Kund*innen für sämtliche angebotenen Ski- und Snowboardkurse sowie Privatunterricht aller angebotenen Sportarten.
Mit der Buchung einer Leistung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
1. Geltungsbereich und Buchung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob die Buchung online, telefonisch, schriftlich oder direkt im Skischulbüro erfolgt.
Erfolgt eine Buchung für mehrere Personen, ist die buchende Person dafür verantwortlich, die weiteren Teilnehmer*innen über die für die Buchung geltenden Bedingungen zu informieren.
2. Bezahlung, Buchungsbestätigung und Teilnahmeberechtigung
Sämtliche gebuchten Leistungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Nach erfolgreicher Buchung erhalten Kund*innen eine Buchungsbestätigung bzw. ein Kursticket. Diese dienen als Nachweis der Buchung und berechtigen zur Teilnahme an der gebuchten Leistung.
Die Buchungsbestätigung bzw. das Kursticket ist nur für die darin angegebene Leistung, den gebuchten Zeitraum und die gebuchten Teilnehmer*innen gültig und nicht übertragbar. Sie sind auf Verlangen digital oder in ausgedruckter Form vorzuweisen.
Änderungen oder Unstimmigkeiten bei einer Buchung sind der Skischule unverzüglich und jedenfalls vor Kursbeginn mitzuteilen.
Online-Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Payyo, Trekksoft AG, Baarerstraße 52, 6300 Zug, Schweiz, abgewickelt. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
3. Kurszeiten, Treffpunkt und Verspätung
Für Kursbeginn, Kursdauer und Kurstage sind die Angaben in der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. im Kursticket maßgeblich.
Sofern bei der gebuchten Leistung kein anderer Treffpunkt angegeben ist, befinden sich die Treffpunkte für Gruppenkurse und Privatunterricht an der Bergstation Rosskopf bei den entsprechend farblich gekennzeichneten Treffpunkten.
Teilnehmer*innen sollen sich spätestens 5 Minuten vor Kursbeginn am vereinbarten Treffpunkt inklusive der persönlichen Skiausrüstung und Skipass einfinden.
Bei verspätetem Eintreffen besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Nachholung der versäumten Unterrichtszeit sowie auf anteilige Rückerstattung.
4. Gruppenkurse und Gruppeneinteilung
Gruppenkurse werden grundsätzlich ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmer*innen durchgeführt.
Die Gruppeneinteilung erfolgt durch die Skischule insbesondere nach Alter und fahrerischem Können der Teilnehmer*innen mit dem Ziel, möglichst homogene Gruppen zusammenzustellen.
Die Skischule kann die Gruppeneinteilung auch während eines laufenden Kurses anpassen, wenn dies aufgrund des unterschiedlichen Leistungsniveaus oder aus organisatorischen Gründen sinnvoll oder erforderlich ist.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Skischule Gruppen zusammenlegen, die Unterrichtsdauer bzw. das Kursprogramm anpassen oder eine andere geeignete Lösung anbieten.
Kann keine geeignete Alternative angeboten werden und wird der Kurs von der Skischule abgesagt, gelten die Regelungen gemäß Punkt 10.
5. Privatunterricht
Eine Einheit im Privatunterricht dauert 55 Minuten, sofern bei der gebuchten Leistung nicht ausdrücklich eine andere Dauer angegeben ist.
Privatunterricht kann als Einzelunterricht oder für eine private Gruppe mit maximal 3 Teilnehmer*innen gebucht werden.
Kinder und Erwachsene können nicht gemeinsam am selben Privatunterricht teilnehmen.
Bei gemeinsamem Privatunterricht sollte das fahrerische Können der Teilnehmer*innen möglichst ähnlich sein, damit ein sinnvoller gemeinsamer Unterricht gewährleistet werden kann. Bei deutlich unterschiedlichen Leistungsniveaus kann die Skischule eine Anpassung der Buchung bzw. des Unterrichts empfehlen.
6. Minderjährige Teilnehmer*innen / Aufsicht und Abholung
Die Aufsichtspflicht der Skischule beginnt mit der Übergabe des Kindes an die zuständigen Skilehrer*innen am vereinbarten Treffpunkt und endet mit der Übergabe an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder eine zur Abholung berechtigte Person.
Bei ausdrücklich gebuchtem Abholservice beginnt die Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes an die von der Skischule beauftragte Person am vereinbarten Abholpunkt. Sofern auch der Rücktransport Bestandteil des gebuchten Abholservices ist, endet die Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes am vereinbarten Rückgabeort.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, ihre Kinder rechtzeitig zum Kursbeginn zum vereinbarten Treffpunkt zu bringen und nach Kursende wieder abzuholen. Zur reibungslosen Übergabe sollen sie sich spätestens 5 Minuten vor Kursende am vereinbarten Treffpunkt einfinden. Bei gebuchtem Abholservice gelten die hierfür vereinbarten Abhol- und Rückgabezeiten bzw. -orte.
Wird ein Kind nicht rechtzeitig abgeholt, wird es nach Möglichkeit von Mitarbeiter*innen der Skischule betreut bzw. zum Skischulbüro gebracht.
Minderjährige Teilnehmer*innen dürfen den Kurs nach Unterrichtsende nur dann selbstständig verlassen, wenn dies von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ausdrücklich erlaubt wurde. In diesem Fall endet die Aufsichtspflicht der Skischule mit dem Ende der gebuchten Unterrichtszeit.
7. Skipass, Ausrüstung und Sicherheit
Skipass und Ausrüstung sind nicht im Kurspreis enthalten, sofern bei der gebuchten Leistung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Teilnehmer*innen sind selbst dafür verantwortlich, über einen für den Unterricht gültigen Skipass sowie eine geeignete und funktionsfähige Ski- bzw. Snowboardausrüstung zu verfügen.
Teilnehmer*innen sind verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung zu verwenden und über die für die Benutzung der Skipisten gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung zu verfügen.
Kann aufgrund eines fehlenden oder ungültigen Skipasses, fehlender vorgeschriebener Sicherheitsausrüstung oder ungeeigneter Ausrüstung nicht oder nur verspätet am Unterricht teilgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Verlängerung, Nachholung oder Rückerstattung der versäumten Unterrichtszeit.
Unterricht abseits gesicherter Pisten wird nur durchgeführt, wenn die Skischule bzw. die zuständigen Skilehrer*innen dies unter Berücksichtigung der Schnee-, Wetter-, Lawinen- und Sicherheitsbedingungen für vertretbar halten. Die erforderliche bzw. gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung ist von den Teilnehmer*innen mitzuführen und zu verwenden.
8. Stornierung durch Kund*innen
Gebuchte Leistungen können bis spätestens 72 Stunden vor Beginn der gebuchten Leistung kostenlos storniert werden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kurspreises. Die Regelungen bei Krankheit oder Unfall gemäß Punkt 9 bleiben davon unberührt.
Bei freiwilligem Abbruch oder vorzeitigem Beenden einer bereits begonnenen Leistung besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Unterrichtszeit.
Stornierungen müssen über das Online-Buchungssystem oder in Textform gegenüber der Skischule erfolgen. Für die Einhaltung der 72-Stunden-Frist ist der Eingang der Stornierung bei der Skischule maßgeblich.
9. Krankheit und Unfall
Kann eine gebuchte Leistung aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht in Anspruch genommen oder nicht fortgesetzt werden, wird die Skischule gegen Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests für die nicht in Anspruch genommenen Unterrichtstage bzw. Unterrichtseinheiten eine Rückerstattung oder einen Gutschein gewähren.
Das ärztliche Attest muss die Nichtteilnahme bzw. fehlende Sporttauglichkeit für den betreffenden Zeitraum bestätigen, von einem örtlichen Arzt ausgestellt sein und der Skischule zeitnah vorgelegt werden.
Bereits vollständig in Anspruch genommene Unterrichtstage bzw. Unterrichtseinheiten werden nicht rückerstattet.
Für Begleitpersonen, Familienmitglieder oder andere mitgebuchte Teilnehmer*innen besteht aufgrund der Erkrankung oder Verletzung einer anderen Person kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschein.
Die Gültigkeitsdauer eines ausgestellten Gutscheins wird auf dem jeweiligen Gutschein angegeben.
10. Wetter, Liftbetrieb und Absage durch die Skischule
Der Ski- und Snowboardunterricht findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt, sofern eine sichere Durchführung des Unterrichts und der erforderliche Liftbetrieb gewährleistet sind. Kälte, Schneefall oder Nebel stellen für sich allein keinen Grund für eine Absage dar.
Die Entscheidung, ob eine Leistung aufgrund der Wetter-, Schnee- oder Sicherheitsbedingungen nicht durchgeführt, unterbrochen oder vorzeitig beendet werden muss, obliegt der Skischule.
Wird eine gebuchte Unterrichtseinheit, ein Kurstag oder eine gebuchte Leistung von der Skischule aufgrund von Wetter/höherer Gewalt abgesagt und kann kein geeigneter Ersatztermin angeboten werden, wird der auf die ausgefallene Leistung entfallende Betrag in Form eines Wertgutscheins erstattet.
Bei vorübergehenden Unterbrechungen des Liftbetriebs oder kurzfristigen wetterbedingten Verzögerungen besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Rückerstattung, sofern der Unterricht im Wesentlichen durchgeführt werden kann.
11. Programm-, Kurs- und Lehrer*innenänderungen
Die Skischule behält sich vor, aus organisatorischen oder personellen Gründen Änderungen am Kursablauf, an Kurszeiten oder Treffpunkten vorzunehmen, sofern dadurch der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt.
Ein Wechsel der eingesetzten Ski- oder Snowboardlehrer*innen ist möglich und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Preisnachlass.
Änderungen werden den betroffenen Kund*innen nach Möglichkeit rechtzeitig mitgeteilt.
Preisänderungen gelten ausschließlich für zukünftige Buchungen. Für bereits verbindlich gebuchte Leistungen bleibt der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Preis maßgeblich.
12. Teilnahmevoraussetzungen, Verhalten und Haftung
Teilnehmer*innen sind selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich und körperlich in der Lage zu sein, an der gebuchten Leistung teilzunehmen. Für die sichere Durchführung des Unterrichts relevante kognitive, gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen sind der Skischule bzw. den zuständigen Lehrer*innen vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Bei minderjährigen Teilnehmer*innen obliegt diese Mitteilung den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Teilnehmer*innen sind verpflichtet, den Anweisungen der Ski- und Snowboardlehrer*innen sowie den geltenden Pisten- und Sicherheitsregeln Folge zu leisten und ihr Verhalten den eigenen Fähigkeiten sowie den jeweiligen Schnee-, Wetter- und Pistenverhältnissen anzupassen.
Die Teilnahme am Unterricht unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, welche die sichere Teilnahme beeinträchtigen, ist nicht gestattet.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsregeln oder Anweisungen, durch welche die eigene Sicherheit oder jene anderer gefährdet wird, kann die Skischule Teilnehmer*innen vom weiteren Unterricht ausschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Unterrichtszeit.
Die Skischule haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch Selbstverschulden, das Verhalten Dritter oder die Missachtung von Anweisungen und Sicherheitsregeln entstehen und von der Skischule nicht zu vertreten sind, haftet die Skischule nicht, soweit gesetzlich zulässig.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt die Skischule keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
13. Beschwerden und Reklamationen
Beschwerden oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Ski- oder Snowboardunterricht sind möglichst unverzüglich der Skischule mitzuteilen, damit nach Möglichkeit bereits während des laufenden Kurses eine geeignete Lösung gefunden werden kann.
Spätere Reklamationen sind in Textform an die Skischule zu richten und sollen die betreffende Buchung, das Kursdatum sowie den Grund der Beanstandung enthalten.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis gilt italienisches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Für Verbraucher*innen gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände. Im Übrigen ist, soweit gesetzlich zulässig, Bozen Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Rechtliche Hinweise zur Website
1. Inhalte der Website
Die Ski- & Snowboardschule Sterzing – Outdoor Center ist bemüht, die auf dieser Website bereitgestellten Informationen aktuell, vollständig und richtig zu halten. Dennoch kann keine Gewähr für die jederzeitige Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität sämtlicher Inhalte übernommen werden.
Die auf der Website veröffentlichten Informationen dienen der allgemeinen Information über die angebotenen Leistungen. Für eine konkrete Buchung sind die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Leistungen, Preise und Bedingungen maßgeblich.
Die Skischule behält sich vor, Inhalte, Angebote und Informationen auf der Website zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen. Bereits verbindlich abgeschlossene Buchungen bleiben davon unberührt.
Für Schäden im Zusammenhang mit fehlerhaften oder unvollständigen Informationen haftet die Skischule im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Externe Links und Verweise
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Werden der Skischule rechtswidrige Inhalte auf einer verlinkten Website bekannt, wird der betreffende Link nach Möglichkeit entfernt.
3. Urheberrecht und Kennzeichenrecht
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